Allgemeine Geschäftsbedingungen

Polifibra Folien GmbH, Brunnenstr. 5, D-65551 Limburg

1. Geltungsbereich
Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Polifibra Folien Handelsgesellschaft mbH. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Besteller haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt werden. Mit der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot, erfolgt ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Polifibra Folien GmbH, welche auf deren Homepage (www.polifibra-group.de) eingesehen werden können. Diese erlangen ausschließlich Geltung, soweit der Kunde nicht innerhalb zwei Wochen schriftlich widerspricht. Soweit der Besteller innerhalb oben genannter Frist nach Erhalt der Auftragsbestätigung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Polifibra Folien GmbH der alleinigen Geltung deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich widerspricht (Eingang bei Polifibra Folien GmbH), gilt der Vertrag als nicht geschlossen.

2. Bestellung und Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Abweichungen in der Auftragsbestätigung von vorher getroffenen Vereinbarungen gelten als genehmigt, sofern nicht der Besteller innerhalb zwei Wochen seit Erhalt widerspricht. Nebenabreden und Änderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich in Euro. Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung binnen 30 Tagen netto zu leisten. In unserer Auftragsbestätigung kann eine frühere Zahlung vorgesehen werden. Die Annahme von Wechseln/Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankkosten gehen zu Lasten des Abnehmers. Wir übernehmen bei Hereinnahme von Wechseln keine Gewähr für rechtzeitige Beibringung des Protests. Bei Zahlungsüberschreitungen werden sämtliche, auch gestundete Forderungen sofort fällig. Verzugszinsen werden in Höhe der Kosten berechnet, die uns durch Kreditinanspruchnahme bei Geldinstituten entstehen, mindestens in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz. Zurückhaltung der Zahlung sowie Aufrechnung irgendwelcher Ansprüche des Abnehmers sind ausgeschlossen. Bei bestehenden erheblichen Zahlungsrückständen des Bestellers oder bei Bekanntwerden einer schlechten Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluss oder bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, unsere vertragliche Leistung bis zum Erhalt der Gegenleistung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung zu verweigern.

4. Lieferung und Versand
Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Bei Überschreitung von Lieferfristen hat der Besteller nicht das sofortige Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller muss uns eine Nachfrist im Sinne des § 326 BGB von 4 Wochen setzen. Ersatzansprüche für Verzugsschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt sind wir für die Zeit deren andauern von der Lieferpflicht befreit. Unsere Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse in unserem Werk oder bei unseren Unter-Lieferanten (z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Verzögerung in der Anlieferung von Rohstoffen usw.). Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Bei einer aus Gründen Höherer Gewalt und Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten über einen Monat andauernder Leistungsverhinderung, haben wir und die Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Besteller aus solchen Gründen vom Vertrag zurück, steht ihm kein Schadenersatzanspruch gegen uns zu. Bei Versand der Erzeugnisse durch uns versichern wir das Frachtgut. Die Lieferung erfolgt ab einem Bestellwert von EURO 1000,-- frachtfrei, einschließlich Verpackung. Der Mindestauftragswert beträgt EURO 300,-- wobei Produkte des Verkaufsprogramms miteinander kombiniert werden können. Bei Bestellung unter EURO 300,--, behalten wir uns die Auftragsannahme vor. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm durch die Lagerung entstehenden Kosten mit einem halben Prozent des Rechnungsbetrages pro Woche in Rechnung gestellt.

5. Gewährleistung
Die Lieferung ist unverzüglich nach Erhalt sorgfältig durch den Besteller zu prüfen. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung geltend gemacht werden. Die Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Wir gewähren für von uns zu vertretende Sachmängel innerhalb von 3 Wochen eine Ersatzlieferung. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Die betreffenden Teile sind auf unser Verlangen auf Kosten des Bestellers an uns einzusenden. Soweit wir nach Erhalt der zurückgesandten Ware deren Mangelhaftigkeit anerkennen, erstatten wir dem Besteller diese Rücksendekosten. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.

Bei mangelhafter Ersatzlieferung leben die Gewährleistungs-Ansprüche des Bestellers auf Wandlung und Minderung wieder auf. Schadenersatzansprüche und Ansprüche wegen Folgeschäden sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur aufgrund vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzungen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind gestattet.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung unsere zu sichernde Forderung um. 30 % übersteigt, werden wir voll bezahlte Waren auf Wunsch des Bestellers nach unserer Wahl freigeben. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere Zustimmung weder gepfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Erfolgt Wiederveräußerung, so darf diese nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Es gilt als vereinbart, dass mit der Weiter-Veräußerung alle Ansprüche des Bestellers gegen seinen Abnehmer, insbesondere auf Zahlungen des Kaufpreises, an uns abgetreten sind. Der Besteller hat uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn dritte Personen Rechte an der Ware geltend machen wollen, insbesondere wenn Pfändungen drohen oder stattfinden. Die uns entstandenen Kosten von Maßnahmen von Beseitigungen derartiger Eingriffe insbesondere von Interventionsprozessen, hat der Besteller zu tragen, soweit sie nicht von der Gegenpartei beigetrieben werden können. Der Besteller ist verpflichtet, bei Zahlungseinstellung eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltswaren und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden.

7. Werkzeuge und Druckunterlagen
Von uns hergestellte Werkzeuge und Druckunterlagen bleiben auch dann im Eigentum und Besitz der Herstellerin, wenn diese dem Besteller besonders berechnet worden sind. Die vom Besteller genehmigten Muster sind für die gültige Ausführung maßgebend.

8. Stanzteile und Sonderantertigungen
Die vom Besteller genehmigten Muster sind für die gültige Ausführung maßgebend.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 1/3 der bestellten Menge muss vom Kunden akzeptiert werden.

9. Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse sowie für den Fall einer sich nachträglich herausstellenden Unmöglichkeit der Ausführung der Bestellung steht uns das Recht zu, innerhalb von drei Wochen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. Wird uns nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, so können wir Sicherheiten für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von uns gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Nichtabnahme der gekauften Ware ist der Käufer verpflichtet, einen Schadenersatz in Höhe von 50 % des Kaufpreises zu zahlen.

10. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner seiner Bedingungen verbindlich. Die unwirksame Bedingung ist alsdann so zu ersetzen oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Leistungen ist Limburg.

12. Anwendbares Recht
Für die Auslegung dieses Vertrages ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.

Limburg 2021
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